Und kraulten sie durch schwankende Körper
die kopfunter auf den Wellen schwappen
an den Badestränden sonniger Urlaubstage,
es fiele ihnen ein, am Abend ja nicht zu vergessen,
bei der Reiseleitung vorzusprechen.
Wegen schriftlicher Bestätigung.
Da erforderlich, um – in der Heimat angekommen –
Anspruch auf Reisepreisminderung anzumelden.
Wäre ja doch etwas übertrieben gewesen,
was da mit „All inclusive“ angeboten.