Menschen sind nicht als Untertanen anderer geboren

troll-imadeWEB-1Tilvera: „Es hat auch sein Gutes, unsichtbar zu sein.“

Ónytjungur: „Inwiefern?“

Tilvera: „Nun, es erspart anderen, zu glotzen, und mir das Schuldgefühl.“

Ónytjungur: „Inwiefern? Du sprichst immer noch in Rätseln. Dass gerne geglotzt wird, da solche dies irrtümlich mit Aufmerksamkeit verwechseln, ist hinlänglich bekannt. Allerdings ist dies noch kein Anlass, deswegen in sich Schuldgefühle zu entdecken, denn der Glotzer ist dazu unfähig, und das Objekt der Begierde des Glotzers daran unschuldig.“

Tilvera: „Es geht um jene, die mich nach Europa mitnahmen. Seitdem es zur Festung erklärt, ist sowohl unterlassene Hilfeleistung wie auch getane Hilfeleistung ein Straftatbestand. Unterblieb die Hilfeleistung, so drohen bis zu sechs Monate Gefängnis, führt die Unterlassung der Hilfeleistung zum Tod des Hilfsbedürftigen, drohen sogar bis zu einen Jahr Gefängnis.“

Ónytjungur: „Und im Falle, die Hilfeleistung werde getan?“

Tilvera: „Dann drohen bis zu 16 Jahre Gefängnis.“

Ónytjungur: „Dieser Unfug scheitert doch spätestens bei jedem Richter.“

Tilvera: „Das Gegenteil ist der Fall. Es ist dort nicht so, dass Gesetze erst durch Rechtsentscheid zu vorliegendem Rechtsstreit entstehen.“

Ónytjungur: „Und wozu beschäftigen sie dann dort noch Richter, und überlassen das Urteil nicht gleich Vollzugsbeamten? Sie ersparten sich damit wenigstens eine Menge Geld.“

Tilvera: „Die Mehrheit hat dort nun die Rolle des absolutistischen Monarchen inne, und die Mehrheit will auf Richter nicht verzichten. Sie nennen es Gewaltenteilung.“

Ónytjungur: „Wäre eine Teilung nach Kompetenz nicht sinnvoller gewesen? Ich erinnere mich da an jenen Richter, dem ein Bettler vorgeführt wurde, der seine Scheibe Brot, die ihm ein aufmerksamer Mensch überlassen hatte, in einer Gastwirtschaft über einen dampfenden Fleischtopf hielt, auf dass sich die Scheibe mit dem Geruch des Fleisches vollsauge.“

Tilvera: „Und?“

Ónytjungur: „Der Wirt bestand auf Bezahlung, und da der Bettler kein Geld hatte, zerrte er ihn vor den Richter.“

Tilvera: „Wie ging die Sache aus?“

Ónytjungur: „Der Richter hörte sich die Klage an, und gab daraufhin dem Kläger recht.“

Tilvera: „Der Bettler wurde wegen Zechprellerei verurteilt?“

Ónytjungur: „Nicht ganz. Der Richter teilte dem Kläger mit, dass er selbst für den Schaden aufkommen werde, da der Bettler offensichtlich über keine Barmittel oder Rücklagen verfüge. Er griff also in seine Hosentasche, und warf ein paar Münzen auf den Richtertisch.“

Tilvera: „Eine noble Geste.“

Ónytjungur: „In der Tat. Denn er sagte dem Kläger, der Klang dieses Geldes sei die gerechte Bezahlung für den Geruch seines Fleisches. Sammelte daraufhin die Münzen wieder ein, und ließ sie wieder in seiner Hosentasche verschwinden. Du verstehst nun, weswegen eine Teilung nach Kompetenz sinnvoller ist, und brauchbare Gesetze erst durch Rechtsentscheid zu vorliegendem Rechtsstreit entstehen?“

Tilera: „Sie sagen, sie hätten sich Regeln des Zusammenlebens gegeben, die einer einhalten sollte, wenn er dort leben wolle, sonst werde er ausgegrenzt oder sogar bestraft, denn so würden Gesellschaften funktionieren.“

Tilvera: „Nun, da wird von Gesellschaften gesprochen, nicht von Gemeinschaften, was ja nicht dasselbe ist, wie wir beide wissen. Da haben sie wohl etwas zu viel in einen Satz gepackt. Lass mich raten: Ex cathedra? Von einem unfehlbaren Papst gemäß seiner Vollmacht verkündet und damit wahr?“

Tilvera: „Weit gefehlt. Bereits Johannes XXIII hat damals zu Beginn seiner Amtszeit erklärt, er werde von dem Dogma keinen weiteren Gebrauch mehr machen. An dessen Stelle sind nun Päpste getreten, die zwar keine Päpste sind, aber nicht die Finger davon lassen wollen, sich für Päpste zu halten, auch noch für unfehlbare. Fühlt einer ihnen dann etwas auf den Zahn, pochen sie in aller Regel auf ihr Recht, frei die Meinung äußern zu dürfen, um die Antwort schuldig bleiben zu dürfen.“

Ónytjungur: „Was hoffentlich solchen nicht zum Vorwurf gemacht werde. Jeder hat schließlich das Recht, vor sich hin zu monologisieren. Zudem wird da ohnehin nur Behauptung und Belehrung mit Meinung verwechselt. In aller Regel kleine Machiavellis, ständig mit der Schlechtigkeit des Menschen rechnend, wovon sie selbstverständlich sich selbst ausnehmen. Der Enttheologisierung folgte die Entmoralisierung, und dieser die Blasierheit.“

Tilvera: „Wie kommst du auf Hochmut?“

Ónytjungur: „Wie sollte ich nicht. Ist es doch eine Frage des Kontrakts. Der Gemeinschaft, die hier an den Küsten siedelt, ist zum Beispiel die Pflicht zu Gehorsam und Unterordnung ein fremder Gedanke geblieben, nicht so aber bei den Gesellschaften draußen, wo verbesserte Gesundheit und höhere Lebenserwartung offensichtlich dazu führten, zur Zerstörung der Natur und der menschlichen Geisteshaltung den größten Anteil beizutragen. Sie haben sogar vergessen, dass Menschen nicht als Untertanen anderer geboren wurden.“

Tilvera: „Und was soll daran Hochmut sein?“

 Ónytjungur: „Ziehen sie nicht aus, damit die Welt an ihrem Wesen genese? Dabei merken sie noch nicht einmal, dass sie mittlerweile sogar hinter die spanischen Spätscholastiker zurückgefallen sind. Bereits vor 400 Jahren wurden die Sesshaften durch die Entdeckung, dass es neue Welten gebe, völlig unvorbereitet mit fremden Kulturen konfrontiert, und es war zu klären, wie sich gegen Indianern zu verhalten sei, was von Anfang an ein Rechtsproblem darstellte. Denn immerhin war zu klären, ob diese überhaupt Menschen waren, und ob sie gegebenenfalls Eigentumsrechte hätten. Das Ergebnis ist ja hinlänglich bekannt.“

Tilvera: „Nun, immerhin hat darauf aufbauend ein Bundesverfassungsgericht zur Vereinigungstheorie ausgeführt, im Falle, es sei das oberste Ziel des Strafens, die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen, müsse zunächst von dem Wert des verletzten Rechtsguts und dem Maß der Sozialschädlichkeit der Verletzungshandlung – auch im Vergleich mit anderen unter Strafe gestellten Handlungen – ausgegangen werden. Das Leben jedes einzelnen Menschen gehöre zu den höchsten Rechtsgütern, und die Pflicht des Staates, es zu schützen, ergebe sich bereits unmittelbar aus Artikel 2 des Grundgesetzes, sie folge darüber hinaus aus der ausdrücklichen Vorschrift des Artikel 1 des Grundgesetzes.“

Ónytjungur: „Und? Was hat es genutzt?“

Tilvera: „Nichts. Es sei denn, unter dem verwendeten Begriff des einzelnen Menschen sei nur der eigene Staatsbürger gemeint, tätige Hilfeleistung sei sozialschädlich, und im Vergleich zu anderen unter Strafe gestellte Handlungen – wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung – sogar um ein Vielfaches sozialschädlicher.“

Ónytjungur: „Womit hinreichend über die dortigen elementaren Werte derer Gemeinschaftsleben ausgesagt.“

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